Ýlmi Hayatým ve Eserlerim

• 10/2/2006 - ISLAM und DIE ÜBERWINDUNG von GEWALT -I-

ISLAM  und  DIE  ÜBERWINDUNG  von  GEWALT

-Eine juristische Analyse-

von

Prof. Dr. Servet ARMAGAN

FORSCHUNGSPLAN

(Vorlaeufig)

Einleitung

 

a-Generelle Informationen

b-Verbindung zwischen dem Thema und den generellen Informationen

c-Was ist Islam?

1-Die Weltreligion

2-Die letzte Religion des Gottes

3-Das letzte Buch ,das vom Gott offenbart wurde

4-Der letzte Prophet-Gesandter Gottes

d-Die Quelle des Islam

         1-Koran

2-Hadith(Überlieferungen)

 e-Inhalt des Koran

 f-Inhalt der Überlieferungen

 

ERSTER  ABSCHNITT

Generelle Prinzpien des Islam zum Überwindung von Gewalt

 

1-Die Menschenwürde ist unantastbar

2-Eigentum-Waare –Sache ist beschützte Interesse

3-Islam rechtfertigt nicht den Gebrauch von Gewalt ohne einen berechtigen Grund

a-Im Koran

b-In den Überlieferungen

c-In den Deklerationen von Isl.Raeten

4-Was bedeutet berechtiger Gund?

a-Selbstverteidigung

b-Nottfall

c-Gesetzliches Befehl-Vollziehungeines Urteils

d-Krieg bzw.Djihad

5-Benutzung des Rechtsweges ist priliminaerer Weg zur Lösung der Konflikten

6-Bluttgiessen ohne einen rechtlichen Grund ist verboten

a-(Verletzung oder) Töten einen Menschen ist ein grosser Delikt im Islamischen Recht

b-Rache und persönliher Justiz sind verboten

7-Todesstrafe ist vorgesehen und auch unvermeidbar im Islamischen Recht

8-Die Muslime heute:

a-Terroranschlaege in der Welt

b-Selbsmordanschlaege in Palastinien

c-Terroraktionen in den Nahen Osten

d-Befreiungsorganisationen in der Welt und Ihre Aktivitaeten

 

ZWEITER  ABSCHNITT

 Zum Krieg bzw. Djihad

 1-Was ist Djihad=Rchtfertigung bzw.Legitimation des Djihads

a-Ethimologisch

b-Terminus Technicus

2-Übertagung von meiner Forschunga-Friede

b-Siyar al-Nabi

c-Krieg kann nur für die Verteidigung verkündet werden

Schlussfolgerungen

1-Kein Islamischer Pontifax

2-Die Menschen würde ist unantastbar

3-Deklerationen von den Islamischen Raeten

4-Wie kann man ein guter Muslim sein?

Einleitung

Dieser Beitrag behandelt das Thema Die  Überwindung von Gewalt im Islam. Meiner Bearbeitung und Bewertung liegen vor allem die islamischen Vorschriften zugrunde. Gelegentlich werde ich zusätzlich Vergleiche zum saekulaeren Recht ziehen und Beispiele aus der islamischen Welt anführen.

 

Es ist höchst bedauerlich, dass seit geraumer Zeit Muslime in verschiedenen Laendern in die Terrorakten verüben. So waren sie beteiligt bei Flugzeugentführungen, Geiselnahmen und Bombenanschlägen in Palastinien, Afghanistan, im Irak und in Großstädten der westlich Welt, wie New York und Madrid. Aus diesem Grund wird über Muslime immer mehr in diesem Zusammenhang berichtet. Die Errungenschaften, Entdeckungen und Erfindungen die aus der muslimischen Welt stammen rücken dahinter leider immer mehr in den Hintergrund.

a- Der Behandlung des Themas ansich stelle ich einige allgemeine Ausführungen über den Islam voran, die für das Verständnis der eigentlichen Aufastzes unerlässlich sind.

b- Das eigentliche Thema und die Ausführungen sind eng miteinander verknüpft. Folgende fragen sollen deshalb eingangs beantwortet werden:

c-Was ist Islam?

Diese Frage kann anhand folgender Leitsätze beantwortet werden:

 

1-Islam ist der Name einer der Weltreligionen

Die Gesamtheit der göttlichen Gebote und Verbote bildet die Religion. Es gibt drei Weltreligionen: Judentum, Christentum und Islam. Judentum ist  historisch gesehen die älteste der Weltreligionen. Das heilige Buch des Judentums, das dem Propheten Moses (Friede sei mit ihm) offenbart wurde, heißt Thora. Die zweite und zeitlich nach dem Judentum entstandene Religion ist das Christentum. Ihr heiliges Buch, das dem Propheten Jesus (Friede sei mit ihm) offenbart wurde, ist das Evangelium (Bibel).Die dritte und letzte Gottesreligion  ist der Islam. Ihr heiliges Buch, das dem Propheten Muhammed (Allahs Segen und Heil sei auf ihn) offenbart wurde, ist der Koran. Islam bedeutet, an die Worte Gottes und des Propfheten zu glauben, sich ihnen zu beugen, Gott ergeben zu sein, sein Inneres und Äusseres reinzuhalten und seine Worte dementsprechend zu wählen. Derjenige, der diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Muslim. Der Name Islam wurde nicht von Menschen erdacht, sondern von Gott im heiligen Kuran gegeben.

 

Der Koran ist das letzte heilige Buch, das von Gott offenbart wurde. Der Text ist in 114 Abschnitte von ungleichem Umfang geteilt. Ein solcher Abschnitt heißt Surah. Die 114 Sures bestehen aus hat knapp 6666 Versen.Der ursprüngliche Text wurde nie  geändert oder verfälscht. Der Koran ist somit das einzigen der heiligen Bücher, das einen einizgen Text hat, der so von allen Gläubigen (Muslimen) anerkannt wird und von allen mit ihm befassten Forschern und Wissenschaftlern als heilig angenommen wird[1]. Der heilige Koran ist das letzte der heiligen Bücher. Er wurde nicht zum Nutzen nur einer Zeit, eines Volkes oder einer Nation offenbart, er ist das Buch der ganzen Menscheit, seine Bestimmungen gelten bis zum jüngsten Tage fort. Der heilige Koran ist arabisch verfasst und wird arabisch rezitiert[2].

 

Muhammed ist der letzte Prophet (Gesandte) Gottes.

Islam ist die Religion des Verstandes und der Wissenschaft, es ist die Religion der Moral, es ist die Religion des Friedens und der Ordnung.

d-Die Hauptquelle des Islam sind:

aa-der Koran

bb-die Hadiths (Überlieferungen)

Der Koran, das heilige Buch des Islam ist auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien  verschiedentlich definiert worden. Ich bevorzuge die folgende umfassende  Definition [3]:

” Was ist der Qur’an? Wie kann man ihn darstellen? "

Antwort: Wie schon im »Neunzehnten Wort« erklärt und in anderen Worten bewiesen wurde, ist der Qur’an die urewige Übersetzung dieses großen Buches der Schöpfung… er ist das Sprachrohr ihrer verschiedensten Zungen, die die Wunderzeichen des Seins vortragen… er ist der Kommentator dieses Buches der unsichtbaren und bezeugten ( alem-i shehadet) Welten… er ist der Entdecker der Namen Gottes als geistige Schätze, die in der Erde und im Himmel verborgen sind… er ist der Öffner der Wahrheiten, die in den Zeilen der Ereignisse enthalten sind… er ist die Sprache der unsichtbaren Welt in der sichtbaren Welt… er ist die Schatzkammer der ewigen Zuwendungen des Allbarmherzigen und der urewigen Reden des Gepriesenen, welche aus der unsichtbaren Welt kommen, die hinter dem Schleier dieser sichtbaren Welt liegt… er ist die Sonne, Fundament und Plan dieser geistigen Welt, die der Islam ist… er ist die heilige Landkarte der jenseitigen Welten… er ist das erläuternde Wort, eindeutige Auslegung, sicherer Beweis, klarer Übersetzer des Wesens, der Eigenschaften, der Namen und des Wirkens Gottes… er ist der Erzieher dieser Menschenwelt…er ist das Wasser und das Licht des Islams, was Hingabe in Gottes Willen bedeutet, was die große Menschlichkeit ist… er ist die wahre Weisheit des Menschengeschlechts… er ist der wahre Lehrer und Wegweiser, der die Menschheit zur Glückseligkeit führt ...er ist den Menschen sowohl ein Gesetzbuch als auch ein Gebetbuch und auch ein Buch der Weisheit, ein Buch des Gottesdienstes, ein Buch der Befehle und Einladungen, ein Buch des Gottesgedenkens, ein Buch des Nachsinnens; er ist das einzige, umfassende heilige Buch, das viele Bücher in sich enthält, die den Menschen für alle ihre geistige Bedürfnisse als Nachschlagewerke dienen können. Er ist ein Buch des Himmels und gilt als eine heilige Bibliothek, die je ein Buch für die unter-schiedliche Gemüts- und Lebensart aller Gottesfreunde, Getreuen, Kenner und Forscher der Wahrheit und für ihre verschiedenen Berufungen bietet, wie es der Stimmung in jeder Gemüts und Lebenslage entspricht und jede Gemüts- und Lebenslage erhellt, wie es den Zwecken jeder Berufung angemessen ist und sie auch gestaltet.

 

Zweiter Abschnitt und Ergänzung zur Darstellung  (des Qur’an): Der Qur’an – herabgesandt vom Hohen Thron, offenbart durch Gottes höchsten Namen und durch alle Seine Namen auf deren höchster Stufe bestä-tigt (wie im »Zwölften Wort« bewiesen und erklärt wurde) – ist das Wort Allahs als des Herrn aller Welten. Zudem ist er der Erlass ( ferman) Allahs, dessen Titel »Gott allen Seins« ist. Und weiter ist er eine Ansprache dessen, der Schöpfer der Himmel und der Erde ist. Überdies ist er das Wort des Herrn aller Herrscher. Zudem ist er eine immerwährende Predigt im Namen des allgemeinen Königreiches des Hochgepriesenen. Und weiter ist er ein Buch gnädigen Erbarmens aus der Überfülle des Allbarmherzigen. Überdies ist er eine Sammlung von Mitteilungen Gottes des Erhabenen voll Größe und Majestät,  deren Anfängen manchmal Chiffren stehen. Zudem ist er ein heiliges Buch voll Weisheit, herabgesandt vom Hohen Thron im Namen des Allerhöchsten, das alles umfasst und überall seine Gültigkeit hat. So ist denn dies das Geheimnis aus dem heraus dem Qur’an der Ehrentitel »Wort Gottes« in vollkommener Rechtmäßig verliehen wurde und immer noch verliehen wird. Den zweiten Platz auf der Stufenleiter nehmen nach dem Qur’an die Bücher und Schriften der anderen Propheten je nach dem Grad ihrer Vorzüglichkeit ein. Nun aber verhält es sich mit den zahllosen Worten Gottes so, dass dem Menschen ein Teil von ihnen als ein Wort besonderer Wertschätzung, ein anderer wie ein verkleinertes Abbild einer persönlichen Bezeichnung oder eines eigenen Namens, ein anderer in der Gestalt seines persönlichen Herren, ein anderer in der Form seines eigenen Reiches, ein anderer als das nur für ihn bestimmte Wort  der Barmherzigkeit in Form einer Eingebung sichtbar wird. Die Eingebungen bei den Engeln, bei den Menschen und bei den Tieren sind hinsichtlich ihrer besonderen und ihrer allgemeinen Gültigkeit von einander sehr verschieden.”

 

“Dritter Teil: Der Qur’an ist ein himmlisches Buch, das in Kurzfassung die Bücher aller Propheten verschiedener Epochen enthält, die Werke aller Heiligen verschiedener Gemüts- und Lebensarten, die Werke aller aufrechten Männer der Wahrheit mit ihren verschiedenen Lehrmethoden. Er hat einen sechsfältigen Glanz. Er ist frei von der Finsternis der Verdächtigungen und Zweifel. Er ruht in Gewissheit ( bi l-yaqin) auf der Säule der himmlischen Offenbarung und des Urewigen Wortes. Sein Ziel und Zweck ist erwiesenermaßen ewige Glückseligkeit. Im Innern ist er offensichtlich reine Rechtleitung. Oben ist er notwendigerweise Strahl des Glaubens. Unten ist er mit wissenschaftlicher Gewissheit ( bi ilme l-yaqin) Beweis und Zeugnis. Zur Rechten ist er mit der Gewissheit der Erfahrung die Sicherheit ( teslim) des Herzens und des Gewissens. Zur Linken ist er mit Gewissheit durch Beo-bachtung ( bi ayne l-yaqin) die Unterwerfung des Vers-tandes und der Vernunft. Seine Früchte sind mit Gewiss-heit durch Selbsterfahrung ( bi haqqe l-yaqin) die Barmherzigkeit des Allerbarmers und die Gärten des Paradie-ses. Sein Rang und seine Bevorzugung ist durch wahre Intuition unter Engeln, Menschen und Dschinnen gepriesen.”

e-Inhalt des Korans:

Dem Inhalt des Korans kann die obengenannte Definition entnommen werden.

Der größte Teil des Koran (naemlich 99 Prozent) beschreibt den Glaube, dieAnbetung,das Tugend und die Sitte, lediglich ein Prozent behandelt die Politik. Auf der anderen Seite ist es hinzufügen, dass der Koran unter in vier Abschnitte dem Inhalt nach unterteilt werden kann, sich auf vier Säulen stützt: Monotheismus (Tawhid), Auferstehung (Haschr), Prophetentum (Nubuwwa) und Justiz (Adalet)[4].

f-Inhalt der Überlieferungen:

Eine Überlieferung wird Hadith genannt. Ein vollstaädiger Hadith besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil enthält der Personen, die nacheinander den Inhalt der Tradition überliefert haben, der zweite Teil des Hadith ist der Matn d.h. der Text. Der Inhalt der Überlieferungen bezieht sich auf den des Korans. Die Überlieferungen erklären die Bestimmungen des Koran[5].

Es gibt sechs Säulen des Glaubens im Islam: Glauben an einen einzigen Allah, an seine Engel, an seine heiligen Bücher, an seine Gesandten, an die Auferstehung nach dem Tode (den jüngsten Tag) und Glauben, dass das Gute und Böse durch die Schöpfung Gottes und seinen Ratschluss existiert.

Die fünf Fundamenta des Islam sind:

1- Der Glaube an Gottes Vorhandensein und Einheit, an Muhammed als seinen Diener und Propheten,

2- Das tägliche fünfmalige Gebet,

3- Das Zahlen  der Zakat (Armensteuer),

4- Das Fasten im Monat Ramadan, und

5- Pilgerung nach Mekka.

 

Erster Abschnitt

Allgemeine Prinzipien des Islam zur Überwindung von Gewalt

Einleitend möchte das Verständnis von dem was als Gewalt anzusehen klären, das dieser Arbeit zugrunde liegt. Gewalt ist sowohl physiche, als auch psychische Beeiträchtigung einer anderen Person gegen ihren Willen.  

Der Wert des Menschen ist im Islam so hoch, dass der Koran ihn preist:

 Und wir haben doch die Kinder Adams mit grossen Vorzügen ehrenvoll ausgezeichnet, in dem wir ihnen ihre Bedürfnisse zu Land und zu Wasser zuführten und sie mit allem Guten versorgten, und wir haben sie so vor manchen übrigen Geschöpfen bevorzugt.”(XVII,71).

 

1-    Menschenwürde ist unantastbar:

Gewalt darf gegen Menschen nicht gebraucht werden. Der Islam gebietet  der Menscheit, die Menschen körperlich und seelisch nicht zu verletzen, die Würde der Menschen nicht zu verletzen und sie zu respektieren. Das heisst, die Würde des Menschen ist unantastbar ist, weder der körperliche und noch der geistige Zustand des Menschen darf angetastet werden. Folter und vorsätzliche Tötung sind verboten (Siehe Kommentare des GG. Art.).

 

Belegt wird dies durch folgende Passagen aus den Hauptquellen:

1- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „Vermeidet Ihr das Unrecht, denn es ist eine Dunkelheit.”[6]

2- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: Erleichtert Ihr, nicht erschwert; freundig begrüsst Ihr, nicht abschreckt(behindert).[7]

3- Ein Gefährte des Propheten Muhammed (aller Friede sei mit ihm) Aba Zer sagte einmal zu einem Kind: „Oh du Kind einer schwarzen Frau (d.h.Sklavin)”. Der Prophet Muhammed(aller Friede sei mit  ihm) sagte darauf: „Du überschreitest, du überschreitetest O Aba Zer! Das Kind der weissen Frau hat kein Privilegium über dem Kind der schwarzen Frau.”[8]

4- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „O diejenige, die ihre Herz keine Glaube eingtreten ist,obwohl er  mit seinem Zunge überzuegt hat,macht nicht den Muslimen Ungrecht..”[9] [??? Ich verstehen den Satz nicht !]

5- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte:“Wer solange nicht wünscht für seinen Bruder, was er für sich wünscht, der kann nicht ein echter Glaeubiger sein”[10]

6- Der Prophet Muhammed (alle Friede sei mit  ihm) sagte: „Abscheu eines Muslimen von einem Muslim ist nicht berechtigt.”[11]

7- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte in seiner Abschiedspredigt (am 8. März 632): „Ihr Gläubigen! (...) Hütet euch vor dem Unrechttun! Und beugt euch auch keinem Unrecht!Okkupiert nicht die Rechte der Bevölkerung!Hütet euch davor, wenn ich nicht mehr bin, einander zu bekämpfen, wie es die Ungläubigen tun.”[12]

 


[1] Z.B. siehe:Juynboll,”An ihrer Echtheit kann mann nicht zweifeln.”(S.8);Aghnides,S.11;Winter,6ff.

[2] Siehe ferner,Juynboll,7ff.

[3] Nursi,Worte,S.640-3.

[4] Nursi,S,Divanu Harb-i Urfi,Istanbul,1960,S.19;Ischartu’l-Icaz,Istanbul,2003,Sözler V.S.13.Siehe ferner,Winter,9ff.;Juynboll,2ff.

[5] Siehe ferner besonders  die Überlieferer und Kodifizierung der Überlieferungen Juynboll,13 ff.

[6] Siehe,Buhari.Mesalim,8,10;Muslim.Birr und Sýla,83;Ibn Mace,23;Muvatta ,bd.II, nr.1890,2272; Hanbel,2/92,105,191

[7] Buhari,.Ýlm,64;Muslim,Cihad und Siyar,6(1732)Davud,Edeb,19.

[8] Buhari,.Tecrid,bd.7,S.465.

[9] Tirmizi,Birr und Sýla,85;Davud,Edeb,38.  

[10] Buhari,Ýman,7:Siehe ferner Armagan,S.186.

[11] Tirmizi. Fiten,3;Hanbel,5/362;Süyüti, el Camýu’s-SAgir,bd.2,S.204. Sogar bezeichnete der Prophet Muhammed(alle Friede sei mit  ihm)  den Gebrauch von Gewalt gegen Leute als Zulm(dh. Ungerechtigkeit).z.B. sagte er:”Niemand von ihr soll  mit dem Waffe zu einem Bruder auf atwas zeigen.Denn er weiss nicht,der Teufel kann seine Hand ablenken”.(Buhari,. Fiten,nr.2116;Tirmizi. Fiten,nr.2249-50.Muslim. Birr und Sýla,126.”

[12]  Siehe:Hanbel,3/410,5/30,282,412:Ýbn Mace,Menasik,84;Tirmizi,Tefsiru Suretý’l-Hucurat,nr.3324; Sofuoglu,Z.,4741-42


Devamý sonraki sayfada >>>>

 

Yorum (0) :: Yorum yaz! :: Baðlantý

• 10/2/2006 - ISLAM und DIE ÜBERWINDUNG von GEWALT -II-

ISLAM  und  DIE  ÜBERWINDUNG  von  GEWALT

-Eine juristische Analyse-

von

Prof. Dr. Servet ARMAGAN

FORSCHUNGSPLAN

(Vorlaeufig)


>>>>>> Baþtarafý önceki sayfada

 

2-Eigentum als geschütztes Interesse:

Auch gegen Sachen darf  Gewalt  nicht gebraucht werden. Die Sache die im fremden Eigentum steht darf nicht beeinträchtigt werden, denn sie dem menschlichen Leben als Instrument. Das heißt, niemand, auch nicht ihr Eigentümer, darf die Sache ohne einen berechtigen Grund konsumieren, ziellos benutzen oder vernichten. Folgende Aspekte des Schutzes von Sachen und  Eigentum lassen sich den Hauptquellen entnehmen:

 

1- „(…) ferner die, welche beim Almosengeben weder verschwenderisch ,noch geizig sind, sondern zwischen beiden die richtigeMitte halten.”(XXV,68).

2- „Gib dem Verwandten, was mit Recht ihm zukommt, und auch dem Armen und dem Wanderer; aber verschwendet euer Vermögen nicht; denn die Verschwender sind Brüder Satans, und  der Satan war undankbar gegen seinen Herrn.”  (VII, 27-8).

3- „O Kinder Adams, an jedem Anbetungsort bedient euch anständiger Kleider und esset und trinket, aber schweifet nicht aus, denn Allah liebt nicht die Ausschweifenden.”(VII, 32).

 

Muslimrechtler sagen, niemend, der Eigentümer eingeschlossen, darf Dinge verschwenden bzw. sie nutzlos verbrauchen. Alle Arten von Verschwendungen sind im Koran und in den Überlieferungen verboten worden.[1]

Zusätzlich ist es selbstverstädlich, dass niemand die Sachen der anderen zerstören oder beschädigen dar – Auch gegen sie darf keine Gewalt geübt werden.

 

3- Der Islam rechtfertigt nicht den Gebrauch von Gewalt ohne einen berechtigen Grund.

Dies lässt durch die Hauptquellen des Islam belegen:

a-Im Koran:

1- „O Ihr Glaeubigen, die ihr vermeint, euch ist  bei Totschlag das Vergeltungsrecht vorgeschrieben: Ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein Weib für ein Weib. Verzieht aber der Bruder dem Mörder, so ist doch nach Recht billiges Sühnegeld zu erheben, und der Schuldige soll gutwillig zahlen. Diese Milde und Barmherzigkeit kommt von eurem Herrn. Wer aber darauf sich doch noch rächt, den erwartet harte Strafe.”(II,179).

 „Selbst im heiligen Monat Haram[2] vergilt Unrecht, das im Monat Haram begangen, und für den Boden von Mekkas Heiligtum gelte auch Vegeltungsrecht. Wer euch feindselig angreift, dem vergeltet auf ähnliche Weise und fürchtet nur Allah und wisst, dass Allah mit denen ist, die ihn fürchten.”(II,195).

2- „Tötet keinen Menschen, da es Allah verboten, es sei denn, dass die Gerechtigkeit es erfordert. Ist aber jemand ungerechter Weise getötet worden, so geben wir seinen Anverwandten die Macht, ihn zu rächen;dieser darf aber den Beistand des Gesetzes nicht missbrauchen, um die Grenzen der Mässigkeit bei sühnender Tötung des Mörders zu überschreiten”(XVII,34)[3].

3- „Daher haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben, dass, wer einen umbringt, nicht aus Vergeltung oder weil er Verderben auf der Erde anrichtete (aus Vergeltung oder im Krieg),sei es so,als habe er alle Menschen umgebracht.Wer aber andererseits eines einzigen Menschen Leben rettet, nur einen am Leben erhält, sei es als habe er das Leben aller Menschen erhalten. Unsere Gesandten sind früher schon zu ihnen(den Juden) gekommen mit deutlichen Beweisen; darauf waren nach diesem doch noch viele von ihnen lasterhaft auf der Erde.”(V, 33).

 „Wir haben ihnen vorgeschrieben, dass man also richten soll: Leben für Leben, und Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn, und Wunde mit Wiedervergeltung zu bestrafen. Sollte aber einer dasselbe als Almosen zurückgeben (auf Sühne verzichten), dem werden seine Sünden verziehen, und es mag zu seiner Versöhnung angenommen werden.Wer aber nicht nach den  Offenbarungen Allahs urteilt, der gehört zu den Ungerechten”(V, 46)[4]

4- „O ihr Gläubigen, verschwendet eurer Vermögen nicht untereinander für Eitles[5], es sei denn im Handel in gegenseitigem Einverständnis. Werdet keine Selbstmörder; denn Allah ist barmherzig gegen euch.”(IV,30).

5- „Wahrlich, die Gläubigen sind Brüder, darum stiftet Eintracht unter euren Brüdern und fürchtet Allah, damit er sich eurer erbarmt. O ihr Gläubigen, kein Mensch soll einen anderen Menschen verspotten, denn vielleicht sind diese, die Verspotteten, besser als jene, die Spötter; auch möge keine Frau eine andere, die vielleicht besser als sie ist, verspotten.[6]Verleumdet euch nicht untereinander und gebt auch nicht gegenseitig Schmipfnamen. Seitdem man den Glauben angenommen, ist „Ruchlosigkeit” ein sehr schimpflicher Name, und die nicht bereuen, sind Frevler.

O ihr Gläubigen, vermeidet sorgfältig den Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Forscht nicht neugierig nach den Fehlern anderer, und keiner spreche Böses vom anderen (in dessen Abwesenheit). Sollte wohl einer von  euch verlangen, das Fleisch seines toten Bruders essen  zu wollen? Gewiss habt ihr Abscheu dagegen; darum fürchtet Allah;seht, Allah  ist versöhnend und barmherzig.”(IL,11-13).

 

b-In den Überlieferungen:

Auch die Überlieferungen verboten den Gebrauch von Gewalt in diesem Sinne.Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) befürwortete nicht den Gebrauch von Gewalt gegen Menschen. Er warnte die Muslimen, niemals gegen ihre Brüder Gewalt zu gebrauchen:

1- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „Seiet vorsichtig: Wer benehmt dem, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat, ungerecht macht, oder beschränkt  seiner Rechte, oder zwingt ihn es zu tragen, was er nicht tragen kann, oder abnimmt von ihm was, das er nicht geben will, werden wir sicher am jüngsten Tag sein Hüter und Beschützer”[7]

2- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „Vermeidet Ihr von der Unrecht…“[8]

3- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „Erleichtert Ihr, nicht verschwert; lasst Ihr erhoffen, nicht abscheuen.”[9]

4- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „Ihr Menschen! (...) So wie dies ein geheiligter Tag, dieser eurer Monat ein geheiligter Monat und dieser eure Stadt eine geheiligte Stadt(Mekka), so sind Leben, Eigentum und Ehre eines jeden von euch für einen jeden geheiligt und unantastbar bis ihr vor Gott zu erscheinen habt. Sie anzutasten ist euch verwehrt.”[10]

5- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: Wer benehmt dem Menschen in der Welt unberechtigt, wird am jüngstenTag von Gott bestraft (Pein, Qual, Folter).“[11]

6- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: „Wer eine Böse sieht, soll er sie mit der Hand beseitigen, wenn er es nicht machen kann, dann versucht mit dem Wort, sie zu aendern.[12]

 

 [!!! Ich weiß, dass es sich hier um Zitat handelt, teilweise ist deutsche Übersetzung aber grob misslungen und deshalb unverständlich. Vielleicht gibt es ja eine andere Übersetzung!!!]

 

c-In den Deklerationen von islamischen Räten:

 

1 - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam vom 19.09.1981, Paris[13]

Eigenschaften:

1.      Diese Erklärung wurde von dem Islamischen Rat Europas erlassen.

2.      Der Islamische Rat ist juristisch keine offizielle (intermuslimische), sondern eine private (zivile) Initiative. Die Organisation wurde von einigen Islamwissenschaftler und Prominenten gegründet. Ähnliche Versuche waren seit langem zu beobachten. Der Rat verkündete bereits vor seiner Gründunglangem zu beobachtentur hat sie vergleichsweise wenig Beachtung gefunden eine Erklärung mit dem Titel "Die Universale Islamische Erklärung", vom 15.04.1980 in London.

3.      Die Erklärung ist am 19.09.1981 in Paris, nach einer mehrtägigen Sitzung muslimischer Gelehrter, verkündet worden.

4.      Sie ist in Französisch, Englisch und Arabisch verfasst und verkündet worden.

5.      Im Vorwort der Proklamation hat der Generalsekretär des Rates, Saleh Azzam, sich so ausgedrückt: "The Islam gave to mankind an ideal code of human rights fourteen centuries ago. These rights aim at conferring honour and dignity on mankind and eliminating exploitation, oppression and injustice."

6.      Die Erklärung besteht aus der Präambel und 23 Artikeln. Der Inhalt der Erklärung argumentiert mit dem Koran und den Überlieferungen, worauf auch der Generalsekretär des Rates hinwies:[14] “(...) The Universal Islamic Declaration of Human Right is based on the Quran and the Sunnah and has been compiled by eminent Muslim scholars, jurists and representatives of Islamic movements and thought. May Got reward them all for their efforts and guide us along the right path."

Unten werden wir die das Thema betreffenden Vorschriften untersuchen und juristisch bewerten.

7.      Die Erklärung ist für die islamische Welt nicht verbindlich, denn sie wurde weder von islamischen Staaten noch vom OIC offiziell; sie ist lediglich eine gute wissenschaftliche Abhandlung. 

8.      Die Erklärung wirkt im Vergleich zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO eng gefasst. Jedenfalls zeigt sie eine Reihe von eindrucksvollen Vorleistungen des Islams auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes auf. „Ihr größter Mangel ist, dass sie nicht von den den Menschen angeborenen Rechten ausgeht, die auch vom Islam anerkannt werden, sondern allein die „Religionsraison“ als das oberste Kriterium aller Werte gelten lässt. All das, was an humanen Geist die Erklärung bewogen hat, ist gleichfalls in der Scharia enthalten. Jene Elemente der Scharia, die bei Säkularisten Unbehagen auslösen, werden indessen verschwiegen. Das macht die Pariser Erklärung für Diaspora-Muslime wenig hilfreich“.[15]

Vorschriften:

          Praeambel:

-         in unserem Verlangen,das uns anvertraute Gut der Botschaft, das uns der Islam auferlegt hat,      weiter zu verkünden im Bemühen um die Schaffung eines besseren Lebens,

       ....

-         das beherrscht wird von Zusammenhalt und Heil statt von Auseinandersetzung und Kriegen;

....

-         ein Leben, in dem der Mensch die Guten Eigenschaften,wie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Ehre und Würde in sich aufnimmt, anstatt unterdrückt zu werden von Knechtschaft, Rassen- und Klassendiskriminierung, Unterdrückung und Erniedrigung;

....

-         ein Leben, das ihm den Genuss der Wohltaten seines Schöpfers bietet und das ihn gütig handeln laesst gegen die Menschheit, die für ihn eine grössere Familie darstellt, mit der ihn ein tiefes Empfinden des gemeinsamen menschlichen Ursprungs verbindet, der eine Verwandtschaft aller Menschen begründet;”

.....

 

-Eine Gessellschaft , in der alle Menschen gleich sind, in der es keine Privilegierung und    Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Farbe, Sprache oder Religion zwischen den einzelnen gibt.

 

9-Eine Gessellschaft, in der die gleichen Chancen gegeben sind,damit jeder in ihr entsprechend seiner Faehigkeit und seiner Tauglichkeit die Verantwortung übernimmt. Er wird dafür in dieser Welt vor der Umma und im Jenseits vor seinem Schöpfer zur Rechenschaft gezogen: “Jeder von euch ist ein Hirte, verantwortlich für seine Herde” (hadit nach al-Buhari, Muslim, Abu Da’ud, Tirmidi und Nasa’i)

…..

12-Eine Gessellschaft, die alle Formen der Tyrannei ablehnt und die jedem Sicherheit, Freiheit, Würde und Gerechtigkeit garantiert, in dem sie die Rechte, die die Schari’a Gottes für den Menschen vorschreibt, einhaelt, auf ihre Anwendung hinwirkt und ihre Einhaltung überwacht.

 

Artikel 1: Das Recht auf Leben

       a) Das Leben des Menschen ist geheiligt. Niemand darf es verletzen: “Wenn ein jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur Rache) für jemand (anders, der von diesem getötet wurde) oder (zur Strafe für) Unheil (das er) auf der Erde (angerichtet hat), so soll es so sein, als Ob er die Menschen alle getötet haette, und wenn einer jemanden am Leben erhaelt, soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhaelten haette” (Koran V, 32).

   Diese Heiligkeit kann nur durch die Macht der Schari’a und durch die von ihr zugestandenen Verfahrensweisen angetastet werden.

       b) Die materielle und immaterielle Wesenheit des Menschen ist geschützt;

            die Schari’a schützt ihn zu Lebzeiten und nach dem Tode. Er hat Anspruch

            auf Rücksichtname und Ehrerbietung im Umgang mit seiner sterblichen Hülle:

            “Wenn einer von euch seinen Bruder in das leichentuch hüllt, so soll er dies

           anstaending tun” (hadit nach Muslim, Abu Da’ud, Tirmidi und Nasa’i). Seine

           persönlichen schlechten Taten und Fehler müssen bedeckt werden; “Beschimpft

           nicht die Toten, denn sie gelangten bereits zu dem, was sie sich vorbereitet haben”

           (hadith nach Buhari)

 

Artikel 2: Das Recht auf Freiheit

 

a)     die Freiheit des Menschen ist wie sein Leben geheiligt. Es ist die erste natürliche Eingenschaft, mit der der Mensch geboren wird: “Jeder wird nur nach seiner Natur  geboren” (nach Abu Bakr und ‘Umar)

..........

b)     Kein Volk darf die Freiheit eines anderen  Volkes angreifen. Das angegriffene Volk          

darf den Angriff abwehren und seine Freiheit auf jede mögliche Weise wiederlengen: “Gegen diejenigen, die sich (selber) helfen, nachdem ihnen Unrecht geschehen ist, kann man nicht vorgehen” (Koran 42, 41). Die internationale Gemeinschaft muss jedem Volk, das um seine Freiheit kaempft, helfen. Die Muslime sind dazu verpflichtet, ohne eine (vorherige) Erlaubnis dazu: “Die, wenn wir ihnen auf der Erde Macht geben, das Gebet verrichten, die Almosenteuer geben, gebieten, was Recht ist, und verbieten, was verwerflich ist” (Koran 22, 41).

 

Artikel 3: Das Recht auf Gleichheit

 

a)     “Alle Menschen sind vor der Schari’a gleich: “Der Araber hat keinen Vorrang vor dem Nichtaraber, der Nichtaraber keinen vor dem Araber, nicht der Hellhaeutige vor dem Dunkelhaeutigen, nicht der Dunkelhaeutige vor dem Hellhaeutigen, ausser durch die Frömmigkeit” (Ausspruch des Propheten). Weder bei der Anwendung der Schari’a  wird jemand bevorzugt: “ Selbst wenn Fatima, die Tochter Muhammads, stehlen würde, so würde auch ihr die Hand abgeheckt werden.” (hadith nach Buhari, Muslim, Abu Da’ud, tirmidi und Nasa’i); noch beim Schutz, den die Schari’a gewaehrt: “Der Schwaechste von euch ist bei mir der Starke, wenn ich ihm das Recht zukommen lasse, und der Staerkste von euch ist bei mir der Schwache, wenn ich ihm das Recht nehme” (Ausspruch des Kalifen Abu Bakr anlaesslich seines Regierungsantritts).

 

Artikel 15: Die wirtschaftlichen Rechte

 

a)     .... Er verbot ihnen, auf ihr (d.h. den naturlichen Quelle) Unheil anzurichten und sie zu zerstören. “Und treibt nicht im Land euer Unwesen, indem ihr Unheil anrichtet” (Koran 26, 183). Keinem ist es erlaubt, einen anderen auszuschliessen, oder ihm sein Nutzungsrecht an den natürlichen Quellen des Lebensunterhalts streitig zu machen: “Die Gaben deines Herrn sind nicht beschraenkt” (Koran 17, 20).

 

Artikel 16: Das Recht auf Schutz des Eigentums

 

Eigentum, das aus erlaubten Erweb hervorgegangen ist, darf nur zum allgemeinen Wohle enteignet werden: “Verzeht nicht euer Vermögen untereinander in betrügerischer Weise” (Koran 2, 188); und gegen gerechte Entschaedigugng des Eigentümers: “Wer ohne Recht etwas vom Boden wegnimmt, wird in ihm am tag der Auferstehlung bis zur tiefsten Hölle versinken” (hadit nach Buhari). Die unverletzlichkeit des öffentlichen Eigentums steht am höchsten; die Strafe für die Verletzung desselben ist haertesten, denn es ist ein Angriff auf die ganze Gesellschaft und ein Treubruch gegen die Umma insgesamt: “Derjenige von euch, den wir mit einer Arbeit betraut haben und der uns dabei um eine Nadel oder mehr betrügt, ist ein Betrüger, der sie am Tage der Auferstehung bringen wird” (hadit nach Muslim); “es wird gesagt: Oh Gesandter Gottes: Der Soundso hat den Blutzeufgentod erlitten! Er sagte: Nein doch! Ich sah ihn in der Hölle mit einem Überwurf, um den er betrogen hat! Dann sagte er: Oh ‘Umar steh auf und rufe: Nur die Glaeubigen gehen in das Paradies ein! Nur die Glaeubigen gehen in das Paradies ein!” (hadith nach Muslim and Tirmidi).



[1] siehe z.B. výý, 27-28

[2] Der erste Monat des Jahres,in den sonst,wie bei der heiligen Staeette,Kriege verboten sind.

[3] “Über den Blutraecher auch wie II,179”(Winter).

[4] Siehe ferner Winter.

[5] “Wendet es nicht auf unerlaubte Weise als Wucher und Betrug und so weiter an.”(Winter).

[6] “Zafai Bint Hojai,eine der Frauen Mohammdes,klagte ihm,dass die Frauen sie schimpfen und sie Judenkind heissen,worauf er erwiderte:”Kannst du nicht sagen;Aaron ist mein Vater und Moses mein Onkel und Mohammed mein Mann?”(Winter).

[7]  Abu Yusuf,201;Abu Ubeyd,100).

[8] Buhari,.Mesalim,8,10; Muslim,Birr und Sýla,83;Ibn Mace,23;Muvatta,bd.II,nr.1890-2272;Hanbel, 2/92,105,191

[9] Buhari,Ýlm,64;Muslim,Cihad und Siyar,6(1732,Davud,Edeb,19.

 

[10] Siehe:Hanbel,3/410,5/30,282,412:Ýbn Mace,Menasik,84;Tirmizi,Tefsiru Suretý’l-Hucurat,nr.3324; Sofuoglu,Z,4741-42

[11] Riyazus-Salihin,bd.3,S.177,Nr.1637.

[12]      Müslim,78,Buhari,Ýlim,28;Davud,Melahim,17,Týb,24;Tirmizi,Ruya,1,5,7,10;Nesai,Ýman,17,Hanbel,2/104,3/20;Riyazus’Salihin,bd.1,S.227,nr.83.

[13] Cibedo-Dokumentation 15/16 vom Juni/September 1982.

[14] Trotz der klaren und unmissverständlichen Natur der Erklärung, ist die Präambel nach ihrem Wortlaut den Schluss zu, dass sie verbindlich sei: „Sie sind die Rechte, die der Schöpfer – gepriesen sei er! – festgelegt hat. Der Mensch, wer immer er auch sei, hat kein Recht sie auszusetzen oder zu verletzen. Die ihnen eigene Unverletzlichkeit entfällt weder durch den Willen des einzelnen, auf sie zu verzichten, noch durch den Willen der Gesellschaft, die vertreten wird durch Institutionen gleich welcher Natur und gleich welcher Macht, die diese ihnen bewilligt.“

[15] Balic, 600; siehe, Huber-Rudolf.

 


Devamý sonraki sayfada >>>>

Yorum (0) :: Yorum yaz! :: Baðlantý

• 10/2/2006 - ISLAM und DIE ÜBERWINDUNG von GEWALT -III-

ISLAM  und  DIE  ÜBERWINDUNG  von  GEWALT

-Eine juristische Analyse-

von

Prof. Dr. Servet ARMAGAN

FORSCHUNGSPLAN

(Vorlaeufig)


>>>>>> Baþtarafý önceki sayfada


 

2 - Die Kairoer Erklärung über Menschenrechte im Islam vom 05.08.1990

Eigenschaften:

a.       Diese Erklärung wurde im Namen der Mitgliedsstaaten der Organisation Islamische Konferenz nach dem Gipfel von Taif, dem 38 Regierungschefs der OIC Staaten beiwohnten, am 05.08.1990 verkündet.[1]

b.      Obwohl sie von den Mitgliedsstaaten erlassen wurde, ist die Erklärung für die islamischen Staaten meines Erachtens nicht verbindlich. Denn die Vorschriften über die Grundrechte und Pflichten in den Verfassungen der islamischen Staaten sind nach der Verkündung der Erklärung unberührt geblieben; mit anderen Worten, die islamischen Staaten, die diese Erklärung erlassen haben, haben ihre Verfassung demgemäß nicht novelliert (angepasst), d.h. diese Erklärung nicht als Vorbild betrachtet und demgemäß verfassungsrechtliche Schritte vorgenommen. So ist die Erklärung nur als ein wertvolles Dokument übrig geblieben, ohne das juristische Leben des islamischen Staates zu berühren. Trotz dieser rechtlichen Feststellung und klaren Lage ergibt sich aus der Präambel, dass sie rechtlich verbindlich wäre, ebenso wie aus der Erklärung des islamischen Rats vom 19.09.1981 "...das grundlegende Rechte und universelle Freiheiten im Islam ein integraler Bestandteil der islamischen Religion sind und dass grundsätzlich niemand das Recht hat, diese ganz oder in Teilen auszusetzen oder zu verletzen oder zu missachten, in soweit als sie bindende göttliche Befehle sind..."

c.       Die Erklärung besteht aus der Präambel und 25 Artikeln, wobei die Art. 24 und 25 nicht Rechten betrefen, sondern auf die religiösen Quelle der Erklärung eingehen, dort heißt es:

Art. 24 "Alle in dieser Erklärung aufgestellten Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia"

Art. 25 "Die islamische Scharia ist der einzige Bezugspunkt für die Erklärung oder Erläuterung eines jeden Artikels in dieser Erklärung."

d.  Die Erklärung versucht unter Bezugnahme auf die Scharia, die international anerkannten Rechte vom Zentrum des Glaubens zu begründen.

Vorschriften:

Praeaembel:

“Die Mitgliedstaaten der Organisation Islamische Konferenz, die zivilisatorische und historische Rolle der islamischen Umma kraeftigend, die Gott zur besten (Form der) Nation machte, die der Menschheit eine universelle und ausgewogene Zivilisation gegeben hat, in der Harmonie zwischen diesem Leben und dem Leben danach herrscht und Wissen mit Glauben einhergeht; und die Rolle bekraeftigend, die diese Umma spielen sollte, um eine von konkurrierenden Strömungen und Ideologien verwirrte Menschheit zu leiten und Lösungen die chronischen Probleme dieser materialistischen Zivilisation zu bieten;

 

“...in dem Wunsch, zu den Bemühungen der Menscheit um die Festlegung von Menschenrechten beizutragen, die den Menschen vor Ausbeutung und verfolgung zu schützen und seine Freiheit und sein Recht auf ein würdiges Leben im Einklang mit der islamischen Scharia bestaetigen;”

 

Artikel 1:

a)     “Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder  durch die Unterwerfung unter Gott und die Abstammung von Adam verbunden sind. Alle Menschen sind gleich in Sinne der grundlegenden Menschenwürde sowie der Grundrechte und Grundpflichten, ohne jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, religösem Glauben, politischer Zugehörigkeit, sozialem Status oder anderer Erwaegungen. Wahrer Glaube ist die Garantie für den Genuss solcher Würde auf dem Weg zur Vervollkommnung des Menschen.”

 

Artikel 2:

 

a)                Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben ist jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht  des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates, dieses Recht zu schützen und es ist verboten, Leben zu nehmen, es sei denn aus einem von der Scharia vorgeschriebenen Grund.

b)                Es ist verboten , zu Mitteln zu greifen, die zur Vernichtung der Menschheit führen könnten.

c)                Der Schutz des menschlichen Lebens für die von Gott  gewaehrte Lebensdauer ist eine von dere Scharia vorgeschriebene Pflicht.

d)                Der Schutz vor Körperverletzung ist ein garantiertes Recht. Es ist die Pflicht   des Staates, dieses Recht sicherzustellen, und es ist verboten, es ohne einen in der Scharia vorgeschriebenen Grund zu brechen.

 

Artikel 3:

 

a)                “Im Falle des Einsatzes von Gewalt und im Falle bewaffneter Konflikte ist es nicht erlaubt, nicht am Krieg teilnehmende Personen, wie alte Maenner, Frauen und Kinder zo töten. Die Verwundeten und Kranken haben das Recht auf medizinische Behandlung; Kriegsgefangene haben das Recht auf Nachrung, Obdach und Kleidung. Es ist verboten, Leichen zu verstümmeln. Es ist eine Pflicht, Kriegsgefangene auszutauschen und Besuche oder die Wiedervereinigung von Familien herbeizuführen, die durch die Wirren des Krieges getrennt wurden.

b)                Es ist verboten, Baeume zu faellen, Ernten oder Vieh zu schaedigen und die zivilen Gebaeude und Einrichtungen des Gegners durch Bombardierung, Sprengung oder andere Mittel zu zerstören”

 

Artikel 4;

 

“Jeder Mensch hat ein recht auf die Unverletzlichkeit und den Schutz seines guten Namens und seiner Ehre im leben und nach seinem Tod. Der Staat und die Gesellschaft müssen seine Überreste und seine letzte Ruhestaette schützen.”

 

Artikel 15:

a)     “jeder hat das Recht auf Eigentum, das auf legitime weise erworben wurde, und soll das Recht auf Besitz haben, ohne Nachteil für sich selbst, andere oder die Gesellschaft im allgemeinen. Enteignung ist nicht erlaubt, es sei denn aufgrund von Erfordernissen des öffentlichen Interesses und gegen Bezahlung einer unmittelbaren und faire Entschaedigung.”

 

Artikel 20:

“Es ist nicht erlaubt, ein Individiuum ohne rechtmaessigen Grund zu verhaften, in seiner Freiheit einzuschraenken,ins Exil zu schicken oder zu bestrafen. Es ist nicht erlaubt, einen menschen der physischen oder psychischen Folter oder jeglicher Form von Erniedrigung, Grausamkeit oder Entwürdigung auszusetzen. Es ist ebensowenig erlaubt,ein Individiuum ohne seine Zustimmung oder wenn Gesundheit oder Leben in Gefahr sind, medizinischen oder wissenschaftlichten Experimenten zu unterziehen. Es ist ausserdem nicht erlaubt, Notstandsgesetze zu erlassen, die Exekutivvollmachten für solche Handlungen vorsehen. “

 

3 - Der Modellverfassungsentwurf eines islamischen Staates vom 10.11.1983

Eigenschaften:

a. Dieser Entwurf wurde vom Islamischen Rat für Europa vorbereitet und verkündet. Sie ist ihre dritte wissenschaftliche Arbeit, und die letzte, wie es scheint, denn seither war von dem Rat nicht mehr zu hören. Vorher verkündete sie auch die „Universale Islamische Erklärung vom 15.04.1980“, und die Allgemeine Erklärung vom 19.09.1981, wie es oben schon kurz behandelt wurde.

b. Es handelt sich dabei um kein offizielles Dokument, sondern einen privater Versuch, eine Zivilinitiative.

c. Sie ist deswegen nicht verbindlich, zudem haben die islamischen Staaten diese Entwurf nicht zum Anlass genommen ihre Verfassungen zu novellieren

d. Der Entwurf besteht aus einer Präambel und 87 Artikeln. Vor der Präambel stehen einige Koranverse, IV(Nisa), 66,106,;V(Maide), 51; XIV (Nur), 51.

1-„Aber beim Herren geschworen! Sie werden nicht eher vollkommen gläubig, bis sie dich in ihren Streitigkeiten zum Schiedsrichter genommen haben werden; sie werden dann in ihrem Herzen keine Ungerechtigkeit in deiner Entschuldigung finden und beruhigt sich unterwerfen.“(IV,66).

2-„Wir haben dir die Schrift in Wahrheit offenbart, auf das du zwischen Menschen richtest, wie Allah es dich gelehrt; sei daher kein Verteidiger den Ungetreuen.“(IV,106).

            3„ Verlangen sie vielleicht die Entschuldigungen aus der Zeit der Unwissenheit? Wer aber kann besser als Allah entscheiden unter einem Volke von richtiger Erkenntnis (das fest zu seinem Glauben steht).“ (V,51).

4-     “Die Sprache der Gläubigen aber, wenn sie hingerufen werden zu Allah und seinem Gesandten, daß er entscheide zwischen ihnen, ist keine andere, als daß sie sagen: “Wir haben gehört, und wir gehorchen.“(XXIV,52).

4- Die Modelverfassung:

Artikel 4: “Das Leben Jedes Menschen, sowie sein Eigentum und seine Ehre sind zu respektioren und unverletzlich.”

Artikel 5:“ a- Niemamd darf unter die materielle oder immaterielle Folter untergebracht werden..... b-Folter ist eine Straftat. Bei dem Folterdelikt handelt sich um keine Verjaehrung.”             

 4-Die Islamische Charta vom Zentralrat  der Muslime in Deutschland vom 20. Feb. 2002, Berlin:

Abs.1 : “Islam” bedeutet gleichzeitig Friede und Hingabe. Der sieht sich als Religion, in welcher den Mensch seinen Frieden mit sich und der Welt durch freiwillige Hingabe an Gott findet. Im historischen Sinne ist der Islam neben Judentuum und Christentum eine der drei im Nahen Osten enstandenen monotheistischen Weltreligionen und hat als Fortsetzung der göttlichen Offenbarungsreihe mit diesen viel gemein”

Abs.14 : “.....wollen Muslime einen eutscheiden den Beitrag zur Bewaeltigung von Krisen leisten. Dazu zaehlen u.a die Bejagung des vom Koran anerkannten religiösen Pluralismus, die Ablehnung von Rassimus und Chauvinismus sowie die gesunde Lebensweise einer Gemeinschaft, die jede Art von Süchtigkeit ablehnt.”

Abs. 17 : “ Eine seiner wichtigsten Aufgaben sieht der Zentralrat darin, eine Vertrauensbasis zu schaffen, die ein konstruktives Zusammenleben der Muslime mit der Mehrheitsgesellschaft und allen anderen Minderheiten ermöglicht. Dazu gehören der Abbau von Vorurteilen durch Aufklaerung und Transparenz ebenso wie Öffnung und Dialog.”

Abs. 18 : “Der Zentralrat fühlt sich der gesamten Gesellschaft verpflichtet und ist bemüht, in Zusammenarbeit mit allen anderen gesellschaftlichen Gruppierungen einen wesentlichen Beitrag zu Toleranz und Ethik sowie zum Umwelt- und Tierschutz zu leþsten. Er verurteilt Menschenrechtsverletzungen überall in der Welt und bietet sich hier als Partner im kampf gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Rassimus, Sexismus und Gewalt an.”

 

4-Was ist ein berechtigter Grund?

Das islamische Recht erkennt, wie auch das säkulare Recht, vier Gründe an, die zum Gebrauch von Gewalt gegen Menschen und Sachen berechtigen.

a-Selbstverteidigung:

Jemand hat das Recht, gegen einen Angriff auf sich oder sein Eigentum sich und das Eigentum zu verteidigen. Die Voraussetzungen der Selbstverteidigung sind durch die Rechtswissenschaft ausführlich geklärt  worden. In solchen Faellen darf die angegriffene Person Gewalt gebrauchen, ihr Verhalten stellt kein Unrecht dar.

 

b-Notstand:

In diesem Fall darf jemand Gewalt gebrauchen, um eine vorhandene Gefahr zu beseitigen, d.h. sich  oder sein  Eigentum vor der Gefahr zu retten. Sein Verhalten ist auch hier rechtmäßig.

 

c-Gesetzlicher Befehl (Vorschrift):

Weiterhin darf aufgrund eines gesetzlichen Befehls Gewalt gebraucht  werden. Beispielsweise dürfen und müssen teilweise die Sicherheits- und Streitkräfte unter bestimten Voraussetzungen Gewalt gegen Menschen und deren Eigentum bebrauchen.

Auch bei der Vollziehung eines gerichtlichen Urteils darf gegen eine Person Gewalt gebraucht werden.

 

d-Der Krieg bzw. Djihad:

a) Die letzte legale Möglichkeit zum Gebrauch von Gewalt ist der Krieg, und zwar im islamischen Sinne der heilige Krieg. Während des Krieges  darf, ja muss sogar, gegen Menschen und Sachen Gewalt gebraucht werden.Dieses Thema wird unten noch mal eingehend behandelt.

b) Auch die sogenannter Selbstjustiz unrechtmäßig, d.h. die Menschen haben kein Recht, das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen. Der Hauptweg zur Lösung von Konflikten ist der Rechtsweg, der Rechtsuchende hat sich an Verwaltungsbehörden, Gerichte und gesetzgebende Organe zu wenden. Die erste Möglichkeit nennt sich im modernen Recht admnistrative Anfrage, die zweite gerichtliche Anfrage (Klage) und die dritte ist die politische Anfrage.

Diese moderne Klassifikation der Anfrage ist auch im islamischen Recht gültig. Ein Muslim muss um seine Rechte und Beschwerden den rechtlichen Weg benutzen; er ist der normale Weg.

 

5-Der Rechtsweg ist im Islamischen Recht Grundlage für die Beseitigung von  Konflikten.

Dem Rechtsweg kommt im islamischen Recht eine grundlegende Bedeutung zu. Jeder darf lediglich die rechtlichen Wege und Instrumente zur Verwirklichung seiner Rechte nutzen. Niemand darf sich der Gewalt zur Verwirklichung seine Rechte und Ziele bedienen.

 

6-Ungerechtfertigtes Blutvergießen bzw. physische oder psychische Verletzung eines anderen ist verboten.

Folgende Beispiele sind zu nennnen:

a) Das Töten von Menschen ist eine Straftat (Delikt) im islamischen Recht und gleichzeitig eine grosse Sünde. Siehe folgende Verse und Hadith:

1-„Daher haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben:Dass, wer einen umbringt, nicht aus Vergeltung, oder weil er Verderben auf der Erde anrichtete (aus Vergeltung oder im Krieg) , sei es so, als habe er alle Menschen umgebracht. Wer aber andererseits eines einzigen Menschen Leben rettet, nur einen am Leben erhält, sei es als habe er das Leben aller Menschen erhalten. Unsere Gesandten sind früher schon zu ihnen (den Juden) gekommen mit deutlichen Beweisen; darauf waren nach diesem doch noch viele von ihnen lasterhaft auf der Erde.”(V, 33).

2-Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: Vermeidet Ihr von der Unrecht(…)”[2]

3-Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: Wer einen Menschen absichtlich tötet, wird getötet (mit der Strafe bestraft).”(Talion).[3]

Sogar Selbstmord ist eine Sünde.[4]

4-Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte : „Ein Mann hatte eine Wunde. Aus den Litten tötete er sich. Der Gott sagte: Mein Diener heilte sich und kam zu mir, und ich habe ihm deswegen das Paradies verboten.”[5] In diesem Zusammenhang werde ich unten noch auf Selbstmordanschläge eingehen.

b) Blutrache und Selbstjustiz sind verboten. Prophet Muhammed proklamierte in seiner berühmten Rede(Hutbatu’l-Veda), die er kurz vor seinem Tode in Mekka am 8.Maerz 632 (n.Chr.) hielt: „Meine Gefährten! Alle aus der vergangenen Zeit der Ignoranz überkommenen Blutfehden sind hiermit aufgehoben. Als erste aufgehoben sei die Blutfehde Rabias (Sohn des Prophetenonkels Haris),des Enkels Abdulmuttalibs.” [6]

5- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit  ihm) sagte: Ihr Menschen! (...) So wie dies ein geheiligter Tag, dieser eurer Monat ein geheiligter Monat und diese eure Stadt eine geheiligte Stadt, so sind Leben, Eigentum und Ehre eines jeden von euch für einen jeden geheiligt und unantastbar bis ihr vor Gott zu erscheinen habt. Sie anzutasten ist euch verwehrt.”[7]

6) Justiz, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Mitleid, Würde, Gleichheit, Respekt, Tolerenz sind grundlegende Begriffe des Islam.Die muslimischen Philosophen und Theologen haben zu ihrer Bedeutung viel gesprochen und geschrieben.

 

7-Das islamische Recht sieht die Todesstrafe vor:

Im Koran ist für die folgenden Fälle bzw.Taten die Todesstrafe bestimmt:

1-Beim Aufstand (Rebellion).

2-Beim Töten von Menschen (Tallion).

3-Beim Raub mit Waffen.

4-Bei der Apostasie (Abfall;Abtrünning).

5-Beim Unzucht(Ehebruch;Kohabitation).Es ist hinzufügen, dass diese Strafe nicht vom Koran angeordnet wird, sondern vom Propheten Muhammed geschaffen wurde und nur erfolgt, wenn die Täter verheiratet sind. Ansonsten beträgt die Strafe 100 Peitschenhiebe (Siehe Koran: XXIV, 2).

6-Auch in anderen Faellen, die der Koran nicht vorgesehen hat, kann ein islamischer Staat für irgendeine Straftat die Todesstrafe anordnen.Zum Beispiel hat Saudie Arabien dies für Drogenhandel, -gebrauch und -vermittlung getan. Islamrechtler halten die Todesstrafe für die Strafpolitik erforderlich und unvermeidbar.



[1] Es wird gesagt, dass diese Erklärung vom Iran anerkannt wird: „Nachdem die Majorität der islamischen Länder der Erklärung zugestimmt hat, stimmte schließlich auch die iranische Regierung zu.“ (Morgen und Nachmittag Täglich, 16. Februar 1998, S. 11, Interview mit der ersten weiblichen Richterin im Iran).

[2] Buhari,.Mesalim,8,10;Muslim,Birr und Sýla,83;Ibn Mace,23;Muvatta,bd.II,nr.1890-2272;Hanbel, .2/92,105,191.

[3] B.Diyat,5.

[4] Siehe der Koran,IV,30;sihe ferner Winter,13

[5] B.Tecrid,668-9

[6] Siehe Hanbel,3/410,5/30,282,412:Ýbn Mace,Menasik,84;Tirmizi,Tefsiru Suretý’l-Hucurat,nr.3324;Sofuoglu,4741-42.

[7] Siehe: Hanbel,3/410,5/30,282,412:Ýbn Mace,Menasik,84;Tirmizi,Tefsiru Suretý’l-Hucurat,nr.3324;Sofuoglu,4741-42.

 

Yorum (0) :: Yorum yaz! :: Baðlantý
Önceki Sayfa | Sonraki Sayfa

..Prof. Dr. Servet Armaðan'ýn 45 yýllýk Akademik kariyeri esnasýnda yazdýðý makaleler . yayýnladýðý kitaplar. katýldýðý ilmi toplantýlar ile ilmi ve idari görevleri. Dekanlýk ve Rektörlük hayatý..

Þubat ayý istatistikleri:
Free Web Site Counter
.Sayfa Okundu

YAZILARIM : (Alfabetik.Liste)

  • AF UYGULAMASI
  • CEVRE VE TEMIZ ENERJI
  • DIE GLEICHBERECHTIGUNG von MANN und FRAU
  • F ALMANYA ANAYASA MAHKEMESI KARARI
  • INSAN HAKLARI BEYANNAMESI VE ISLAM HUKUKU
  • IRAN ISLAM DEVRIMI HAKKINDA
  • ISLAM DUNYASI
  • ISLAM HUKUKU
  • ISLAM MEDENI HUKUKU
  • ISLAM ORTAK PAZARI
  • ISLAM und DIE UBERWINDUNG
  • ISRAF HAKKINDA
  • KISACA HAYATIM
  • KOPFTUCHS
  • MAKALELERIM VE KITAPLARIM
  • OSMANLI HUKUKUNDA KOLE TICARETI
  • PAKISTAN YUKSEK MAHKEMESI
  • PROF DR HAYRI DOMANIC
  • REKTORLERIN GOREV VE YETKILERI
  • RESiMLER
  • SIYASI ISTIKRAR
  • TEMEL HAKLAR
  • TEOKRASI
  • URFA HAKKINDA
  • YASAMA DOKUNULMAZLIGI
  • YENI KITAPLARIM


  • Baðlantýlar

    Ana Sayfa
    Profilim
    Arþiv
    e-posta
    Blog RSS

    Sayfa Güncel Sayfa:1 Toplam:23
    Önceki Sayfa | Sonraki Sayfa