ISLAM und DIE ÜBERWINDUNG von GEWALT
-Eine juristische Analyse-
von
Prof. Dr. Servet ARMAGAN
FORSCHUNGSPLAN
(Vorlaeufig)
>>>>>> Baştarafı önceki sayfada
2-Eigentum als geschütztes Interesse:
Auch gegen Sachen darf Gewalt nicht gebraucht werden. Die Sache die im fremden Eigentum steht darf nicht beeinträchtigt werden, denn sie dem menschlichen Leben als Instrument. Das heißt, niemand, auch nicht ihr Eigentümer, darf die Sache ohne einen berechtigen Grund konsumieren, ziellos benutzen oder vernichten. Folgende Aspekte des Schutzes von Sachen und Eigentum lassen sich den Hauptquellen entnehmen:
1- „(…) ferner die, welche beim Almosengeben weder verschwenderisch ,noch geizig sind, sondern zwischen beiden die richtigeMitte halten.”(XXV,68).
2- „Gib dem Verwandten, was mit Recht ihm zukommt, und auch dem Armen und dem Wanderer; aber verschwendet euer Vermögen nicht; denn die Verschwender sind Brüder Satans, und der Satan war undankbar gegen seinen Herrn.” (VII, 27-8).
3- „O Kinder Adams, an jedem Anbetungsort bedient euch anständiger Kleider und esset und trinket, aber schweifet nicht aus, denn Allah liebt nicht die Ausschweifenden.”(VII, 32).
Muslimrechtler sagen, niemend, der Eigentümer eingeschlossen, darf Dinge verschwenden bzw. sie nutzlos verbrauchen. Alle Arten von Verschwendungen sind im Koran und in den Überlieferungen verboten worden.
Zusätzlich ist es selbstverstädlich, dass niemand die Sachen der anderen zerstören oder beschädigen dar – Auch gegen sie darf keine Gewalt geübt werden.
3- Der Islam rechtfertigt nicht den Gebrauch von Gewalt ohne einen berechtigen Grund.
Dies lässt durch die Hauptquellen des Islam belegen:
a-Im Koran:
1- „O Ihr Glaeubigen, die ihr vermeint, euch ist bei Totschlag das Vergeltungsrecht vorgeschrieben: Ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein Weib für ein Weib. Verzieht aber der Bruder dem Mörder, so ist doch nach Recht billiges Sühnegeld zu erheben, und der Schuldige soll gutwillig zahlen. Diese Milde und Barmherzigkeit kommt von eurem Herrn. Wer aber darauf sich doch noch rächt, den erwartet harte Strafe.”(II,179).
„Selbst im heiligen Monat Haram vergilt Unrecht, das im Monat Haram begangen, und für den Boden von Mekkas Heiligtum gelte auch Vegeltungsrecht. Wer euch feindselig angreift, dem vergeltet auf ähnliche Weise und fürchtet nur Allah und wisst, dass Allah mit denen ist, die ihn fürchten.”(II,195).
2- „Tötet keinen Menschen, da es Allah verboten, es sei denn, dass die Gerechtigkeit es erfordert. Ist aber jemand ungerechter Weise getötet worden, so geben wir seinen Anverwandten die Macht, ihn zu rächen;dieser darf aber den Beistand des Gesetzes nicht missbrauchen, um die Grenzen der Mässigkeit bei sühnender Tötung des Mörders zu überschreiten”(XVII,34).
3- „Daher haben wir den Kindern Israels vorgeschrieben, dass, wer einen umbringt, nicht aus Vergeltung oder weil er Verderben auf der Erde anrichtete (aus Vergeltung oder im Krieg),sei es so,als habe er alle Menschen umgebracht.Wer aber andererseits eines einzigen Menschen Leben rettet, nur einen am Leben erhält, sei es als habe er das Leben aller Menschen erhalten. Unsere Gesandten sind früher schon zu ihnen(den Juden) gekommen mit deutlichen Beweisen; darauf waren nach diesem doch noch viele von ihnen lasterhaft auf der Erde.”(V, 33).
„Wir haben ihnen vorgeschrieben, dass man also richten soll: Leben für Leben, und Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn, und Wunde mit Wiedervergeltung zu bestrafen. Sollte aber einer dasselbe als Almosen zurückgeben (auf Sühne verzichten), dem werden seine Sünden verziehen, und es mag zu seiner Versöhnung angenommen werden.Wer aber nicht nach den Offenbarungen Allahs urteilt, der gehört zu den Ungerechten”(V, 46)
4- „O ihr Gläubigen, verschwendet eurer Vermögen nicht untereinander für Eitles, es sei denn im Handel in gegenseitigem Einverständnis. Werdet keine Selbstmörder; denn Allah ist barmherzig gegen euch.”(IV,30).
5- „Wahrlich, die Gläubigen sind Brüder, darum stiftet Eintracht unter euren Brüdern und fürchtet Allah, damit er sich eurer erbarmt. O ihr Gläubigen, kein Mensch soll einen anderen Menschen verspotten, denn vielleicht sind diese, die Verspotteten, besser als jene, die Spötter; auch möge keine Frau eine andere, die vielleicht besser als sie ist, verspotten.Verleumdet euch nicht untereinander und gebt auch nicht gegenseitig Schmipfnamen. Seitdem man den Glauben angenommen, ist „Ruchlosigkeit” ein sehr schimpflicher Name, und die nicht bereuen, sind Frevler.
O ihr Gläubigen, vermeidet sorgfältig den Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde. Forscht nicht neugierig nach den Fehlern anderer, und keiner spreche Böses vom anderen (in dessen Abwesenheit). Sollte wohl einer von euch verlangen, das Fleisch seines toten Bruders essen zu wollen? Gewiss habt ihr Abscheu dagegen; darum fürchtet Allah;seht, Allah ist versöhnend und barmherzig.”(IL,11-13).
b-In den Überlieferungen:
Auch die Überlieferungen verboten den Gebrauch von Gewalt in diesem Sinne.Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) befürwortete nicht den Gebrauch von Gewalt gegen Menschen. Er warnte die Muslimen, niemals gegen ihre Brüder Gewalt zu gebrauchen:
1- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) sagte: „Seiet vorsichtig: Wer benehmt dem, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat, ungerecht macht, oder beschränkt seiner Rechte, oder zwingt ihn es zu tragen, was er nicht tragen kann, oder abnimmt von ihm was, das er nicht geben will, werden wir sicher am jüngsten Tag sein Hüter und Beschützer”
2- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) sagte: „Vermeidet Ihr von der Unrecht…“
3- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) sagte: „Erleichtert Ihr, nicht verschwert; lasst Ihr erhoffen, nicht abscheuen.”
4- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) sagte: „Ihr Menschen! (...) So wie dies ein geheiligter Tag, dieser eurer Monat ein geheiligter Monat und dieser eure Stadt eine geheiligte Stadt(Mekka), so sind Leben, Eigentum und Ehre eines jeden von euch für einen jeden geheiligt und unantastbar bis ihr vor Gott zu erscheinen habt. Sie anzutasten ist euch verwehrt.”
5- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) sagte: „Wer benehmt dem Menschen in der Welt unberechtigt, wird am jüngstenTag von Gott bestraft (Pein, Qual, Folter).“
6- Der Prophet Muhammed (aller Friede sei mit ihm) sagte: „Wer eine Böse sieht, soll er sie mit der Hand beseitigen, wenn er es nicht machen kann, dann versucht mit dem Wort, sie zu aendern.
[!!! Ich weiß, dass es sich hier um Zitat handelt, teilweise ist deutsche Übersetzung aber grob misslungen und deshalb unverständlich. Vielleicht gibt es ja eine andere Übersetzung!!!]
c-In den Deklerationen von islamischen Räten:
1 - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam vom 19.09.1981, Paris
Eigenschaften:
1. Diese Erklärung wurde von dem Islamischen Rat Europas erlassen.
2. Der Islamische Rat ist juristisch keine offizielle (intermuslimische), sondern eine private (zivile) Initiative. Die Organisation wurde von einigen Islamwissenschaftler und Prominenten gegründet. Ähnliche Versuche waren seit langem zu beobachten. Der Rat verkündete bereits vor seiner Gründunglangem zu beobachtentur hat sie vergleichsweise wenig Beachtung gefunden eine Erklärung mit dem Titel "Die Universale Islamische Erklärung", vom 15.04.1980 in London.
3. Die Erklärung ist am 19.09.1981 in Paris, nach einer mehrtägigen Sitzung muslimischer Gelehrter, verkündet worden.
4. Sie ist in Französisch, Englisch und Arabisch verfasst und verkündet worden.
5. Im Vorwort der Proklamation hat der Generalsekretär des Rates, Saleh Azzam, sich so ausgedrückt: "The Islam gave to mankind an ideal code of human rights fourteen centuries ago. These rights aim at conferring honour and dignity on mankind and eliminating exploitation, oppression and injustice."
6. Die Erklärung besteht aus der Präambel und 23 Artikeln. Der Inhalt der Erklärung argumentiert mit dem Koran und den Überlieferungen, worauf auch der Generalsekretär des Rates hinwies: “(...) The Universal Islamic Declaration of Human Right is based on the Quran and the Sunnah and has been compiled by eminent Muslim scholars, jurists and representatives of Islamic movements and thought. May Got reward them all for their efforts and guide us along the right path."
Unten werden wir die das Thema betreffenden Vorschriften untersuchen und juristisch bewerten.
7. Die Erklärung ist für die islamische Welt nicht verbindlich, denn sie wurde weder von islamischen Staaten noch vom OIC offiziell; sie ist lediglich eine gute wissenschaftliche Abhandlung.
8. Die Erklärung wirkt im Vergleich zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO eng gefasst. Jedenfalls zeigt sie eine Reihe von eindrucksvollen Vorleistungen des Islams auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes auf. „Ihr größter Mangel ist, dass sie nicht von den den Menschen angeborenen Rechten ausgeht, die auch vom Islam anerkannt werden, sondern allein die „Religionsraison“ als das oberste Kriterium aller Werte gelten lässt. All das, was an humanen Geist die Erklärung bewogen hat, ist gleichfalls in der Scharia enthalten. Jene Elemente der Scharia, die bei Säkularisten Unbehagen auslösen, werden indessen verschwiegen. Das macht die Pariser Erklärung für Diaspora-Muslime wenig hilfreich“.
Vorschriften:
Praeambel:
- in unserem Verlangen,das uns anvertraute Gut der Botschaft, das uns der Islam auferlegt hat, weiter zu verkünden im Bemühen um die Schaffung eines besseren Lebens,
....
- das beherrscht wird von Zusammenhalt und Heil statt von Auseinandersetzung und Kriegen;
....
- ein Leben, in dem der Mensch die Guten Eigenschaften,wie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Ehre und Würde in sich aufnimmt, anstatt unterdrückt zu werden von Knechtschaft, Rassen- und Klassendiskriminierung, Unterdrückung und Erniedrigung;
....
- ein Leben, das ihm den Genuss der Wohltaten seines Schöpfers bietet und das ihn gütig handeln laesst gegen die Menschheit, die für ihn eine grössere Familie darstellt, mit der ihn ein tiefes Empfinden des gemeinsamen menschlichen Ursprungs verbindet, der eine Verwandtschaft aller Menschen begründet;”
.....
-Eine Gessellschaft , in der alle Menschen gleich sind, in der es keine Privilegierung und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Farbe, Sprache oder Religion zwischen den einzelnen gibt.
9-Eine Gessellschaft, in der die gleichen Chancen gegeben sind,damit jeder in ihr entsprechend seiner Faehigkeit und seiner Tauglichkeit die Verantwortung übernimmt. Er wird dafür in dieser Welt vor der Umma und im Jenseits vor seinem Schöpfer zur Rechenschaft gezogen: “Jeder von euch ist ein Hirte, verantwortlich für seine Herde” (hadit nach al-Buhari, Muslim, Abu Da’ud, Tirmidi und Nasa’i)
…..
12-Eine Gessellschaft, die alle Formen der Tyrannei ablehnt und die jedem Sicherheit, Freiheit, Würde und Gerechtigkeit garantiert, in dem sie die Rechte, die die Schari’a Gottes für den Menschen vorschreibt, einhaelt, auf ihre Anwendung hinwirkt und ihre Einhaltung überwacht.
Artikel 1: Das Recht auf Leben
a) Das Leben des Menschen ist geheiligt. Niemand darf es verletzen: “Wenn ein jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur Rache) für jemand (anders, der von diesem getötet wurde) oder (zur Strafe für) Unheil (das er) auf der Erde (angerichtet hat), so soll es so sein, als Ob er die Menschen alle getötet haette, und wenn einer jemanden am Leben erhaelt, soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhaelten haette” (Koran V, 32).
Diese Heiligkeit kann nur durch die Macht der Schari’a und durch die von ihr zugestandenen Verfahrensweisen angetastet werden.
b) Die materielle und immaterielle Wesenheit des Menschen ist geschützt;
die Schari’a schützt ihn zu Lebzeiten und nach dem Tode. Er hat Anspruch
auf Rücksichtname und Ehrerbietung im Umgang mit seiner sterblichen Hülle:
“Wenn einer von euch seinen Bruder in das leichentuch hüllt, so soll er dies
anstaending tun” (hadit nach Muslim, Abu Da’ud, Tirmidi und Nasa’i). Seine
persönlichen schlechten Taten und Fehler müssen bedeckt werden; “Beschimpft
nicht die Toten, denn sie gelangten bereits zu dem, was sie sich vorbereitet haben”
(hadith nach Buhari)
Artikel 2: Das Recht auf Freiheit
a) die Freiheit des Menschen ist wie sein Leben geheiligt. Es ist die erste natürliche Eingenschaft, mit der der Mensch geboren wird: “Jeder wird nur nach seiner Natur geboren” (nach Abu Bakr und ‘Umar)
..........
b) Kein Volk darf die Freiheit eines anderen Volkes angreifen. Das angegriffene Volk
darf den Angriff abwehren und seine Freiheit auf jede mögliche Weise wiederlengen: “Gegen diejenigen, die sich (selber) helfen, nachdem ihnen Unrecht geschehen ist, kann man nicht vorgehen” (Koran 42, 41). Die internationale Gemeinschaft muss jedem Volk, das um seine Freiheit kaempft, helfen. Die Muslime sind dazu verpflichtet, ohne eine (vorherige) Erlaubnis dazu: “Die, wenn wir ihnen auf der Erde Macht geben, das Gebet verrichten, die Almosenteuer geben, gebieten, was Recht ist, und verbieten, was verwerflich ist” (Koran 22, 41).
Artikel 3: Das Recht auf Gleichheit
a) “Alle Menschen sind vor der Schari’a gleich: “Der Araber hat keinen Vorrang vor dem Nichtaraber, der Nichtaraber keinen vor dem Araber, nicht der Hellhaeutige vor dem Dunkelhaeutigen, nicht der Dunkelhaeutige vor dem Hellhaeutigen, ausser durch die Frömmigkeit” (Ausspruch des Propheten). Weder bei der Anwendung der Schari’a wird jemand bevorzugt: “ Selbst wenn Fatima, die Tochter Muhammads, stehlen würde, so würde auch ihr die Hand abgeheckt werden.” (hadith nach Buhari, Muslim, Abu Da’ud, tirmidi und Nasa’i); noch beim Schutz, den die Schari’a gewaehrt: “Der Schwaechste von euch ist bei mir der Starke, wenn ich ihm das Recht zukommen lasse, und der Staerkste von euch ist bei mir der Schwache, wenn ich ihm das Recht nehme” (Ausspruch des Kalifen Abu Bakr anlaesslich seines Regierungsantritts).
Artikel 15: Die wirtschaftlichen Rechte
a) .... Er verbot ihnen, auf ihr (d.h. den naturlichen Quelle) Unheil anzurichten und sie zu zerstören. “Und treibt nicht im Land euer Unwesen, indem ihr Unheil anrichtet” (Koran 26, 183). Keinem ist es erlaubt, einen anderen auszuschliessen, oder ihm sein Nutzungsrecht an den natürlichen Quellen des Lebensunterhalts streitig zu machen: “Die Gaben deines Herrn sind nicht beschraenkt” (Koran 17, 20).
Artikel 16: Das Recht auf Schutz des Eigentums
“Eigentum, das aus erlaubten Erweb hervorgegangen ist, darf nur zum allgemeinen Wohle enteignet werden: “Verzeht nicht euer Vermögen untereinander in betrügerischer Weise” (Koran 2, 188); und gegen gerechte Entschaedigugng des Eigentümers: “Wer ohne Recht etwas vom Boden wegnimmt, wird in ihm am tag der Auferstehlung bis zur tiefsten Hölle versinken” (hadit nach Buhari). Die unverletzlichkeit des öffentlichen Eigentums steht am höchsten; die Strafe für die Verletzung desselben ist haertesten, denn es ist ein Angriff auf die ganze Gesellschaft und ein Treubruch gegen die Umma insgesamt: “Derjenige von euch, den wir mit einer Arbeit betraut haben und der uns dabei um eine Nadel oder mehr betrügt, ist ein Betrüger, der sie am Tage der Auferstehung bringen wird” (hadit nach Muslim); “es wird gesagt: Oh Gesandter Gottes: Der Soundso hat den Blutzeufgentod erlitten! Er sagte: Nein doch! Ich sah ihn in der Hölle mit einem Überwurf, um den er betrogen hat! Dann sagte er: Oh ‘Umar steh auf und rufe: Nur die Glaeubigen gehen in das Paradies ein! Nur die Glaeubigen gehen in das Paradies ein!” (hadith nach Muslim and Tirmidi).
Abu Yusuf,201;Abu Ubeyd,100).
Buhari,İlm,64;Muslim,Cihad und Siyar,6(1732,Davud,Edeb,19.
Riyazus-Salihin,bd.3,S.177,Nr.1637.
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